Testament aufsetzen: Was das Schweizer Erbrecht bei den Pflichtteilen heute erlaubt

Ein Testament muss die persönliche Situation und die geltenden schweizerischen Formvorschriften berücksichtigen. Dieser Überblick erklärt Fragen zu Pflichtteilen, verfügbaren Anteilen und Erbverträgen. Auch Beratung und Aufbewahrung werden behandelt, ohne eine bestimmte Gestaltung für jede Familie zu empfehlen oder rechtliche Beratung zu ersetzen.

Testament aufsetzen: Was das Schweizer Erbrecht bei den Pflichtteilen heute erlaubt

Ein Testament aufzusetzen gehört zu den wichtigsten Schritten, um den eigenen Nachlass nach persönlichen Wünschen zu gestalten. Gleichzeitig setzt das Schweizer Erbrecht gewisse Grenzen, insbesondere durch den sogenannten Pflichtteil, der bestimmten Angehörigen einen gesetzlichen Mindestanspruch sichert. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, sollte sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktischen Möglichkeiten der Nachlassplanung kennen.

Testament schreiben in der Schweiz: Was gilt es zu beachten?

Um in der Schweiz ein gültiges Testament zu schreiben, stehen grundsätzlich zwei Formen zur Verfügung: das eigenhändige Testament, das vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden muss, sowie das öffentliche Testament, das vor einer Urkundsperson erstellt wird. Wer Fehler vermeiden möchte, sollte auf klare Formulierungen achten und die gesetzlichen Formvorschriften genau einhalten, da bereits kleine Abweichungen zur Ungültigkeit führen können.

Pflichtteil im Schweizer Erbrecht: Wer ist geschützt?

Der Pflichtteil schützt enge Angehörige davor, bei der Vermögensverteilung vollständig übergangen zu werden. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen Nachkommen sowie der überlebende Ehegatte beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsrevision nicht mehr pflichtteilsberechtigt, was Erblasserinnen und Erblassern mehr Freiheit bei der Verteilung ihres Vermögens einräumt.

Neues Erbrecht: Wie hat sich der Pflichtteil für Kinder verändert?

Seit der Reform, die 2023 in Kraft trat, wurde der Pflichtteil für Kinder von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert. Dadurch steht der verfügbare Anteil, über den frei verfügt werden kann, deutlich grösser als früher zur Verfügung. Diese Änderung ermöglicht es, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner, Stiefkinder oder gemeinnützige Organisationen stärker zu berücksichtigen, ohne die gesetzlichen Mindestansprüche der Kinder zu verletzen.

Erbvertrag und Notar: Welche Kosten entstehen wirklich?

Wer einen Erbvertrag abschliessen möchte, benötigt dafür zwingend eine öffentliche Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar. Die Kosten hierfür variieren je nach Kanton, Komplexität des Vertrags und Höhe des betroffenen Vermögens. Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher der Nachlass und je mehr Parteien beteiligt sind, desto höher fallen die Gebühren aus. Viele kantonale Notariate sowie private Beratungsunternehmen bieten zudem eine umfassende Nachlassplanung an, die über die reine Beurkundung hinausgeht.

Dienstleistung Anbieter Kostenschätzung
Öffentliches Testament Kantonales Notariat Zürich CHF 300 – 800
Erbvertrag mit Beurkundung Notariat Kanton Bern CHF 500 – 1500
Nachlassberatung inkl. Testament VZ VermögensZentrum CHF 400 – 2000
Online-Testamentsvorlage mit Beratung testamente.ch CHF 50 – 300

Preise, Gebühren oder Kostenschätzungen, die in diesem Artikel genannt werden, basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Es wird empfohlen, vor finanziellen Entscheidungen eigene Nachforschungen anzustellen.

Testament-Vorlage Schweiz: Hilfreich oder riskant?

Online verfügbare Testament-Vorlagen können eine erste Orientierung bieten, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Prüfung. Besonders bei komplexeren familiären oder finanziellen Verhältnissen besteht das Risiko, dass eine Vorlage nicht alle relevanten Aspekte abdeckt oder sogar im Widerspruch zu den gesetzlichen Pflichtteilsregeln steht. Eine fachkundige Beratung durch eine Notarin, einen Notar oder eine spezialisierte Fachperson kann helfen, spätere Streitigkeiten unter den Erbinnen und Erben zu vermeiden.

Die Reform des Schweizer Erbrechts hat die Nachlassplanung flexibler gestaltet, ohne den Schutz nahestehender Angehöriger vollständig aufzuheben. Wer ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag abschliessen möchte, profitiert davon, sich frühzeitig mit den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einzuholen.